Begegnungsjahr
Schon vor Schulbeginn ist der gesetzlich verankerte Auftrag der individuellen Förderung von der Schule zu beachten. Das bedeutet, „die Schule holt jedes Kind dort ab, wo es steht.“ Die individuelle Förderung steht im Mittelpunkt des schulischen Auftrags: §1 SchulG dokumentiert das Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieser Auftrag ist auch in der Allgemeinen Dienstordnung zu finden (§8 ADO, BASS 21 – 02 Nr.4)
Daraus ergibt sich das in der BASS 12-21 Nr. 5 verankerte Rahmenkonzept - Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule.
„Der Anfangsunterricht der Grundschule soll so gestaltet werden, dass die Kinder behutsam in das schulische Leben eingeführt werden. Besuche von Kindergartengruppen in der Grundschule unterstützen dieses Bemühen.“ (BASS 12 – 21 Nr. 5)
In diesem Zusammenhang hat die Zollvereinschule das folgende Konzept des Begegnungsjahres aufgestellt:
· Austauschnachmittag mit den Erzieherinnen: (Anfang September)
Erzieherinnen und Erzieher vieler umliegender Kindergärten / Kindertagesstätten werden zu einem gemeinsamen Nachmittag eingeladen.
Themen:
- Wie sind die Kinder vom letzten Begegnungsjahr in der Zollvereinschule angekommen?!
- Absprache zur Zusammenarbeit
- Terminabsprache
· Informationsabend für die Eltern ( September / Oktober):
Die Eltern der zukünftigen Erstklässler werden mittels Einladungsschreiben über die Kindergärten / Kindertagesstätten zu einem Info-Elternabend in die Aula eingeladen. Eltern erhalten von der Schulleitung Informationen zur Schule und zur Anmeldung.
· Tag der offenen Tür für die Kinder und deren Eltern: (Oktober)
Einladung erfolgt über die Kindergärten.
Einen Vormittag (1.-4. Stunde) können die Kinder und Eltern die Schule besichtigen und dabei den Unterricht und die Betreuung vor Ort beobachten. Mit Hilfe des Kollegiums, der Erzieher, der Pflegschaft und des Fördervereins wird der Tag mit Unterricht, Betreuung, Eltern-Café und Informationsstände gestaltet.
· Schulanmeldung (Oktober / November)
Schulanmeldungsteams:
Im gleichen Raum wird die Anmeldung / Gespräch mit den Eltern vorgenommen und eine Lehrerin spricht mit dem Kind (Kind und Eltern sitzen mit dem Rücken zueinander). Diese füllt den Diagnostikbogen zur Schulanmeldung aus.
· Ggf. muss ein AO-SF (November) nach Rücksprache mit den Eltern und Kindergärten zur sonderpädagogischen Förderung einzelner Kinder eingeleitet werden.
· Rücksprache mit den Kindergärten / Kindertagesstätten (Februar)
· Schulspiel / Schnuppertag (April / Mai)
Die Kinder, die angenommen sind, werden zur Schule ggf. über den Kindergarten persönlich eingeladen. In Gruppen von ca.4-6 Kindern nehmen die Kinder an einer Unterrichtsstunde mit verschiedenen Stationen teil. Eine Lehrerin leitet die Stunde, zwei andere Personen (Lehrerinnen oder Erzieher /innen) protokollieren das Schulspiel.
· Klasseneinteilung erfolgt durch die Schulleitung und ein Teilgremium der Lehrerkonferenz (Mai)
· Kennenlernnachmittag (Mai / Juni):
Die Eltern und die Kinder einer Klasse werden zu einem Nachmittag in die Schule ein-geladen. Die Kinder lernen so ihre Mitschüler, mit denen sie nach den Ferien in eine Klasse gehen, und ggf. ihre Klassenlehrerin kennen. Eltern erhalten Einladung zum Elternabend.
· Elternabend (Anfang Juni)
Es gibt einen gemeinsamen Teil mit Schulleitung / ggf. Polizei / OGT / Förderverein und danach erfolgt die Aufteilung in die verschiedenen Pflegschaften. Die Eltern erhalten Informationen zu den ersten Schulwochen
· Einschulung der Kinder im August